Anbieter von Mosel on Wheels ist die
Mosel on Wheels
Inh.: Nicole Orio.
Hohlweg 12
54492 Erden, Deutschland
Tel. +49 (0) 5632 – 954 70 10
info@mosel-on-wheels.de
nachfolgend "MoW" genannt.
Vertragsschluss
Für alle Lieferungen und Leistungen der MoW, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, auch wenn wir uns bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie beziehen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Die MoW widerspricht der Einbeziehung hiervon abweichender Allgemeiner Vertragsbedingungen des Kunden.
Vertragsangebote von MoW erfolgen freibleibend. Der MoW ist an seine Vertragsangebote 30 Tage gebunden. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen, schriftlichen Vertragsangeboten von MoW sowie sonstigen Abmachungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von MoW schriftlich bestätigt werden.
Die Mitarbeiter von MoW, soweit es sich nicht um Inhaber (Nicole Orio) oder Partner (Michael Orio) handelt, haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen und sind nur zur Entgegennahme schriftlicher Angebote befugt.
Sie sind insbesondere nicht ermächtigt, verbindliche Zusagen oder Zusicherungen über den Vertragsgegenstand oder Liefertermine abzugeben und sind auch nicht zum Inkasso berechtigt.
Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam.
Teilnahmebedingung
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen oder Nutzung eines SEGWAY, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Mindestalter 14 Jahre
Körpergewicht mindestens 45 kg und höchstens 118kg
Schwangeren ist von der Tour-Teilnahme abzuraten.
Der Kunde versichert gegenüber MoW, dass die für die Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auf unseren Touren besteht Helmpflicht (wird von uns kostenlos zur Verfügung gestellt, kann aber gerne mitgebracht werden)
Es ist keine konditionelle Fitness erforderlich, allerdings dürfen körperliche Gebrechen oder Herz-/Kreislaufbeschwerden nicht vorliegen.
Vor der Nutzung eines SEGWAY ist die Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen und die Teilnahme an der Sicherheitseinweisung zwingend erforderlich.
Veranstaltungstermine
Alle Veranstaltungen beginnen zu dem in der Auftragsbestätigung oder Rechnung enthaltenen Treff- und Zeitpunkt.
MoW ist berechtigt, bei drohenden Gefahren und/oder höherer Gewalt die Veranstaltung anzupassen, abzuändern, eine alternative anzubieten oder ganz abzusagen.
Haftung
Für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet MoW in voller gesetzlicher Höhe nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haftet MoW nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder sonstige mittelbare Schäden sowie für aufgezeichnete Daten, ist in allen Fällen ausgeschlossen
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter von MoW.
Jede Haftung unserseits für Personen- und/oder Sachschäden, die im Zuge der Benützung eines SEGWAY entstehen, wird ausgeschlossen.
Die Benutzung von vermieteten Geräten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mieters, gleiches gilt für Demosysteme.
Der Mieter hat mit dem gemieteten Gegenstand sorgsam, verantwortungsbewusst und pfleglich umzugehen und darf keine Veränderungen daran vornehmen.
Wird das gemietete Modell während der Dauer dieses Vertrages beschädigt oder gestohlen, so hat der Mieter in jedem Fall ohne Rücksicht auf das Verschulden vollen Ersatz zum Anschaffungspreis zu leisten.
Allgemeine Zahlungsbedingungen
Die Lieferung von Leistungen an Privatpersonen erfolgt ausschließlich per Vorkasse.
Die Lieferung gegen Zahlungsansprüche von MoW kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen mindestens in gesetzlich vorgesehener Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. MoW behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.
Stornierung einer Buchung
Bei Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung gilt die Buchung als verbindlich. Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornogebühren berechnet:
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist die in dem Vertragsformular genannte Betriebsstätte von MoW.
Die Abtretung sämtlicher Ansprüche des Kunden gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, es sei denn, dass es sich um eine Geldforderung handelt.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreite im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Urkunden, Scheck- und Wechselprozesse ist das für unseren Hauptsitz in Erden zuständige Gericht, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Ungeachtet dessen ist MoW berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts (CISG).
Geheimhaltung
MoW und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.
Datenspeicherung
MoW behält sich das Recht vor, die AGBs zu ändern oder zu ergänzen. Für den jeweiligen Geschäftsvorgang gelten die AGB, die im Internetportal auf www.mosel-on-wheels.de zum Zeitpunkt der Buchung angegeben sind.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen.
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
Stand 01/2025
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